Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.02.2019 - 7 R 4280/17
Anrechnung von Beitragszeiten in der UdSSR bzw. der Russischen Föderation nach dem Fremdrentenrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung Anforderungen an den Nachweis im Sinne von § 22 Abs. 3 FRG
1. Nachgewiesen im Sinne von § 22 Abs. 3 FRG sind Beitragszeiten nicht schon dann, wenn lediglich Anfang und Ende des jeweiligen Zeitraums einer beitragspflichtigen Beschäftigung genau bekannt sind; denn aus dem Nachweis einer ununterbrochenen Beschäftigungszeit ergibt sich nicht zwingend, dass während dieser Zeit auch ununterbrochen Beiträge entrichtet worden sind.
2. Stand ein Versicherter in der UdSSR bzw. der Russischen Föderation zu bestimmten Zeiten in einem Beschäftigungsverhältnis mit einer grundsätzlichen Beitragspflicht zur dortigen Rentenversicherung und kann von einer lückenlosen tatsächlichen Beitragsentrichtung nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausgegangen werden, können die Beitragszeiten nur als glaubhaft gemacht gewertet werden.
Normenkette:
SGB VI §§ 63 ff.
,
FRG § 4 Abs. 1
,
FRG § 15
,
FRG § 22 Abs. 3
Vorinstanzen: SG Mannheim 26.09.2017 S 13 R 520/14
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 26. September 2017 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind in beiden Instanzen nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: