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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 08.11.2016 - 9 AS 4164/15
SGB-II-Leistungen Eingliederungsverwaltungsakt Feststellung der Rechtswidrigkeit Keine Verpflichtung zu Bemühungen zur Wohnungssuche
1. Die geforderten Eigenbemühungen in einer Eingliederungsvereinbarung oder einem -verwaltungsakt sind so konkret zu beschreiben, dass später zweifellos festgestellt werden kann, ob der erwerbsfähige Leistungsberechtigte seinen Verpflichtungen nachgekommen ist; Unklarheiten gehen zu Lasten des Trägers der Grundsicherung.
2. Eine leistungsberechtigte Person kann in einem Eingliederungsverwaltungsakt nicht ohne Weiteres zu Bemühungen zur Wohnungssuche verpflichtet werden.
Normenkette:
SGB II § 15 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Konstanz 17.06.2015 S 11 AS 911/15
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Konstanz vom 17. Juni 2015 aufgehoben.
Es wird festgestellt, dass der Bescheid des Beklagten vom 4. Februar 2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 26. März 2015 rechtswidrig gewesen ist.
Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Instanzen.

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