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LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.02.2016 - 9 AS 4693/15
Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren bei fehlerhafter Rechtsmittelbelehrung
1. Zur unrichtigen Rechtsmittelbelehrung durch das Sozialgericht, mit der es die Berufung nicht zugelassen hat, obwohl diese von Gesetzes wegen statthaft ist.
2. Die aufgrund einer fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung nicht gebotene Nichtzulassungsbeschwerde kann nicht in eine Berufung umgedeutet werden; es bedarf der (separaten) Einlegung der Berufung.
Normenkette:
SGG § 144 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
,
SGG § 145 Abs. 1
,
SGG § 145 Abs. 5 S. 1
Vorinstanzen: SG Heilbronn 29.09.2015 S 11 AS 4159/14
Tenor
Auf die Beschwerde des Klägers wird die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 29. September 2015 aufgehoben.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
Dem Kläger wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwalt L., K., beigeordnet.

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