LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.05.2006 - 10 U 2727/05
Streitwert bei Klage gegen Veranlagungsbescheid der Unfallversicherung
Die Hälfte der voraussichtlichen Beitragssumme für die voraussichtliche Geltungsdauer des Gefahrtarifs ist der Streitwert
einer Klage gegen einen Veranlagungsbescheid in der gesetzlichen Unfallversicherung. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Heilbronn - S 7 U 1720/05 W-A - 07.06.2005