LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.04.2008 - 11 KR 3606/07
Berechnung des Krankengeldes freiwillig Versicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung
Das vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit erzielte Arbeitseinkommen muss zur Berechnung des Krankengeldes bei freiwillig versicherten
hauptberuflich selbstständigen Erwerbstätigen nur dann konkret ermittelt werden, wenn der zuletzt der Beitragsbemessung zugrundeliegende
Betrag erkennbar höher ist, als das zu diesem Zeitpunkt tatsächlich erzielte Arbeitseinkommen des Versicherten. [Nicht amtlich
veröffentlichte Entscheidung]