LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.08.2006 - 1 U 3854/06
Beschwerdebefugnis eines Bezirksrevisors im sozialgerichtlichen Verfahren
Gegen einen Beschluss des Sozialgerichts, der nach Anforderung eines Vorschusses die Kosten eines Gutachtens nach §
109 SGG auf die Staatskasse übernimmt, steht dem Bezirksrevisor als Vertreter der Staatskasse keine Beschwerdebefugnis zu. [Amtlich
veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Heilbronn 08.08.2005 S 7 U 2415/05 A