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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.2011 - 3 AL 5078/10
Es tritt keine Sperrzeit ein, wenn der Arbeitnehmer nach arbeitgeberseitiger Kündigung einen Aufhebungsvertrag schießt, wenn die Arbeitgeberkündung rechtmäßig gewesen wäre und die gewährte Abfindung den Betrag nach § 1a KSchG nicht übersteigt.
Fundstellen: NZS 2012, 160
Vorinstanzen: SG Konstanz 22.09.2010 S 7 AL 2541/09
1. Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Konstanz vom 22. September 2010 wird zurückgewiesen.
2. Die Klage der Klägerin, die Beklagte zur Gewährung von Arbeitslosengeld nach den gesetzlichen Vorschriften für die Zeit vom 01. Juli bis 22. September 2008 zu verurteilen, wird als unzulässig abgewiesen.
3. Die Beklagte erstattet der Klägerin die außergerichtlichen Kosten der Berufungsinstanz.

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