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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.10.2018 - 3 SB 5/17
Bewertung des Grades der Behinderung nach dem SGB IX beim Vorliegen mehrerer Beeinträchtigungen der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
Zur Bildung des Gesamt-GdB bei 2 Einzel-GdB-Werten von jeweils 30: Eine schematische Bewertung dahingehend, dass bei einem Einzel-GdB von 30 ein weiterer Einzel-GdB von 30 regelmäßig nur zu einer Erhöhung um 10 Punkte und nur ausnahmsweise zu einer Erhöhung um 20 Punkte führt, steht mit den in den VG, Teil A, Nr. 3 aufgestellten und vom BSG in ständiger Rechtsprechung gebilligten Grundsätze zur Bildung des Gesamt-GdB nicht in Einklang.
Normenkette:
SGB IX § 2 Abs. 1
,
SGB IX § 69 Abs. 3 S. 1
,
SGB IX § 70 Abs. 2
,
SGB IX § 152 Abs. 1
,
SGB IX § 152 Abs. 3 S. 1
,
SGB X § 48 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Freiburg 14.11.2016 16 SB 5119/15
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 14. November 2016 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

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