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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.02.2012 - 3 U 154/11
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bemessung der MdE in der gesetzlichen Unfallversicherung
Bei der Bemessung der MdE sind nur die aktuell vorliegenden Beeinträchtigungen des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens zu berücksichtigen, nicht jedoch mögliche künftige Verschlechterungen.
Bei der Bemessung der MdE sind nur die aktuell vorliegenden Beeinträchtigungen des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens zu berücksichtigen, nicht jedoch mögliche künftige Verschlechterungen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB VII § 56 Abs. 2 S. 1
Vorinstanzen: SG Konstanz 14.12.2010 S 11 U 1098/10
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 14. Dezember 2010 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: