LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.04.2007 - 4 KR 4697/06
Anspruch eines Behinderten auf Ausstattung mit einem Rollstuhl als Hilfsmittel zum Erschließen körperlichen Freiraums
Wird einem Versicherten einerseits ein in der Wohnung zu benutzender Rollstuhl, aber auch ein handgetriebener und schiebbarer
Rollstuhl zur Verfügung gestellt, der außerhalb der Wohnung benutzt werden kann, so wird dem Basisausgleich des Erschließens
eines körperlichen Freiraums Genüge getan. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Ulm 30.06.2006 S 5 KR 746/05