LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.04.2006 - 5 KA 178/06
Rechtmäßigkeit der sofortigen Vollziehung beim einstweiligen Rechtsschutz in Nachbesetzungs- und Auswahlverfahren zur vertragsärztlichen
Versorgung
Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der sofortigen Vollziehung ist, dass das Interesse an der Vollziehung schwerer wiegt
als das gegenläufige Interesse am Erhalt der aufschiebenden Wirkung. Zusätzlich erfordert die Rechtmäßigkeit der Anordnung
ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit (hier im Falle der Durchführung eines Nachbesetzungsverfahrens
iS von §
103 Abs.
4 SGB V und zur Rechtmäßigkeit des getroffenen Auswahlverfahrens durch den Berufungsausschuss). [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: Ärzte-ZV § 24 Abs. 4
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Vorinstanzen: SG Karlsruhe 06.12.2005 S 1 KA 4468/05 ER