Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.10.2010 - 5 KA 2155/09
Entziehung der Zulassung bei Nichtmehrausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit bei Fallzahlen in Höhe von 10% des Fallgruppendurchschnitts
Einem Arzt kann die Zulassung entzogen werden, wenn er nicht mehr an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt. Letzteres ist der Fall, wenn er wegen privater Verpflichtungen (Pflege seiner gelähmten Mutter), Depressionen, Erschöpfung und Angstzuständen nicht mehr in der Lage ist, einen geordneten Praxisbetrieb aufrecht zu erhalten, er also nicht mehr täglich in der Praxis ist, keine Arzthelferin beschäftigt, über Quartale hinweg nicht abrechnet, wochenlang eingehende Post nicht öffnet und nur 10% des Fachgruppendurchschnitts an Patienten behandelt.
Ein Vertragsarzt, der allenfalls Fallzahlen in Höhe von etwa 10% des Fachgruppendurchschnitts erreicht, leistet damit keinen ausreichenden Beitrag mehr zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung. Ihm kann die Zulassung entzogen werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB V § 95 Abs. 6
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 26.03.2009 S 1 KA 4001/08
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 26.3.2009 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens, einschließlich der Kosten des Beigeladenen Nr. 2.
Der Streitwert wird auf 60.000 € festgesetzt.

Entscheidungstext anzeigen: