LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.08.2007 - 5 KA 3245/07
Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung, Umfang einer Neben- oder Zweitbeschäftigung
Wenn ein Vertragsarzt eine Neben- bzw. Zweitbeschäftigung als Fachhochschulprofessor mit einem Lehrdeputat von 12 Semesterwochenstunden
ausübt, die seine Arbeitskraft zur Hälfte beansprucht, so kann er gemäß § 20 Abs. 1 S. 1 Ärzte-ZV auch dann in erforderlichem
Maße für die Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten zur Verfügung stehen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: Ärzte-ZV § 19a Abs. 2 § 20 Abs. 1 S. 1
,
BMV-Ä § 17 Abs. 1a
,
Vorinstanzen: SG Stuttgart 24.05.2007 S 11 KA 3536/07 ER