LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.04.2006 - 5 KR 512/06
Notwendigkeit eines Rollstuhlrückhaltesystems als Hilfsmittel
Auf ein Hilfsmittel, das dazu dienen soll, den Bewegungsradius über den eines Fußgängers hinaus zu erweitern, hat ein Rollstuhlfahrer
keinen Versorgungsanspruch (hier: Ausstattung mit einem Rollstuhlrückhaltesystem). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Freiburg 20.12.2005 S 11 KR 5155/05 ER