LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.06.2005 - 6 U 2188/03
Anerkennung einer bandscheibenbedingten Erkrankung der Lendenwirbelsäule eines Malers als Berufskrankheit in der gesetzlichen
Unfallversicherung
Eine bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule eines Malers und Stukkateurs kann nicht als Berufskrankheit gem
Anl Nr 2108
BKV anerkannt werden, wenn die arbeitstechnischen Voraussetzungen nicht vorliegen (hier: Unterschreitung des Richtwertes für
die Gesamtbelastungsdosis nach dem Mainz-Dortmunder-Dosismodell um 40,8%).[Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Mannheim 05.05.2003 S 11 U 599/01