LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.04.2007 - 7 AL 2996/06
Anspruch auf Arbeitslosengeld, Minderung wegen verspäteter Meldung bei befristetem Arbeitsverhältnis, Verschulden
Auch bei von vornherein befristeten Arbeitsverhältnissen bestimmt § 37b
SGB III die Obliegenheit zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung ausreichend. Auf Seiten des Versicherten setzt die Verletzung der
Obliegenheit ein Verschulden nach einem subjektiven Fahrlässigkeitsmaßstab voraus. In diesem Sinne ist eine verschuldete Unkenntnis
der Obliegenheit grundsätzlich dann gegeben, wenn der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber auf der Grundlage des §
2 Abs.
2 S. 2 Nr.
3 SGB III oder durch die Bundesagentur für Arbeit in einer den Anforderungen des Gesetzes entsprechenden Weise belehrt worden ist.
[Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Freiburg 19.04.2006 S 7 AL 5298/05