LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.02.2009 - 7 SO 165/09 ER-B
Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren, Anfechtbarkeit einer angeordneten Auflage als Nebenbestimmung
Als Nebenbestimmung ist die in einem Beschluss des Sozialgerichts im vorläufigen Rechtsschutz angeordnete Auflage regelmäßig
nicht selbständig. Sie ist nur mit der einstweiligen Anordnung in ihrer Gesamtheit anfechtbar. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Mannheim 08.12.2008 S 9 SO 3910/08 ER