LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.04.2008 - 7 SO 5988/07
Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen für Unterkunft und Heizung, Nutzungspauschale für Schönheitsreparaturen und Instandsetzungen
als Aufwendung der Unterkunft
Zu den Aufwendungen der Unterkunft gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 SGB XII zählt in vollem Umfang auch eine im Rahmen des ambulant
betreuten Wohnens mietvertraglich geschuldete Nutzungspauschale, die als Entgelt für die Nutzung einer vollmöblierten Wohnung
sowie als Zuschlag für Schönheitsreparaturen und Instandsetzungen erhoben wird. Sie darf regelmäßig nicht aus den sozialhilferechtlich
anzuerkennenden Unterkunftskosten herausgerechnet werden, solange diese in ihrer Gesamtheit nicht die Angemessenheitsgrenze
überschreiten. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGB XII § 28 § 29 Abs. 1 S. 1 § 29 Abs. 1 S. 2 § 42 S. 1 Nr. 2
,
SGB II § 22
Vorinstanzen: SG Konstanz 12.11.2007 S 9 SO 1861/05