LSG Bayern, Beschluss vom 19.02.2018 - 11 AS 21/18
Beschwerdefähige Entscheidungen; Beschwerdeverfahren; Landessozialgericht; Senat
Tenor
Die Beschwerde wird verworfen.
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Gründe
Der Beschwerdeführer hat mit Schreiben vom 28.12.2017 "Berufung", die als Beschwerde auszulegen ist, erhoben, ohne dass das
SG eine beschwerdefähige Entscheidung getroffen hat. Der Beschluss des Sozialgerichts vom 29.12.2017 ist erst nach der Fertigung
dieses Schreibens - Eingang beim Bayer. Landessozialgericht am 08.01.2018 - erlassen worden und der Beschluss selbst ist dem
Beschwerdeführer auch erst am 12.01.2018 zugestellt worden. Die "Berufung" des Beschwerdeführers kann sich daher nicht gegen
den Beschluss des Sozialgerichts vom 29.12.2017 richten. Eine Beschwerde gemäß §
172 Sozialgerichtsgesetz ist daher unzulässig.
Diese Entscheidung ergeht kostenfrei und ist unanfechtbar (§
177 SGG).