LSG Bayern, Urteil vom 18.02.2009 - 13 R 558/07
Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, zumutbare Verweisungstätigkeit bei notwendigen Kurzpausen während
der Arbeitszeit
Beim Erfordernis zusätzlicher Pausen von zweimal 15 Minuten bestehen grundsätzlich ernste Zweifel, ob Arbeitsplätze vorhanden
sind, so dass die Benennung zumindest einer zugänglichen Verweisungstätigkeit erforderlich ist. Hingegen sind Kurzpausen von
unter 15 Minuten z.B. im Bereich des öffentlichen Dienstes nicht als Arbeitszeit verkürzende Pausen anzusehen. Die Blutzuckermessung
und eine ggf. erforderliche zusätzliche Nahrungsaufnahme können ohne Weiteres im Rahmen des üblichen Arbeitsablaufs erfolgen.
Vollschichtige Erwerbsfähigkeit ist damit nicht ausgeschlossen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG München 05.07.2007 S 14 R 1036/01