LSG Bayern, Urteil vom 24.04.2008 - 14 R 465/06
Berechnung der Altersrente, Zulässigkeit der Begrenzung der in der ehemaligen DDR erworbenen Ansprüche und Anwartschaften
in der Rentenversicherung und in den Zusatz- und Sonderversorgungssystemen, Verfassungsmäßigkeit
Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass der Gesetzgeber die in der ehemaligen DDR erworbenen Ansprüche und
Anwartschaften in der Rentenversicherung und in den Zusatz- und Sonderversorgungssystemen durch eine einheitliche, ausschließlich
aus der gesetzlichen Rentenversicherung stammende Rentenleistung unter Verzicht auf Zusatzleistungen ersetzt hat und dass
die versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen sodann nach Hochwertung durch die Faktoren der Anlage 10 zum
SGB VI auf Westniveau nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt werden. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
AAÜG § 4 Abs. 4
,
AAÜG § 6 Abs. 1
,
Vorinstanzen: SG Landshut 06.06.2006 S 7 R 428/05