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LSG Bayern, Urteil vom 23.04.2008 - 19 R 784/06
Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung, Widerlegung der angenommenen Erwerbsminderung bei tatsächlicher Arbeitsleistung
Zwar soll die tatsächliche Arbeitsleistung ein Beweismittel sein, das die vom medizinischen Sachverständigen angenommene Erwerbsminderung widerlegen kann, sodass ihr in der Regel ein stärkerer Beweiswert zukommen soll als den medizinischen Befunden. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Arbeitsleistung nicht Ausdruck eines echten Leistungsvermögens ist. Wird eine Tätigkeit nur unter unzumutbaren Schmerzen, einer unzumutbaren Anspannung der Willenskraft oder auf Kosten der Gesundheit verrichtet, wird die Erwerbsminderung dadurch nicht ausgeschlossen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB VI § 43 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Würzburg 10.10.2006 S 2 R 4188/05