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LSG Bayern, Urteil vom 24.02.2010 - 20 R 469/07
Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung bei einer psychischen Erkrankung
Leidet eine Versicherte unter einer erheblichen psychischen und psychosomatischen Erkrankung und kann diese aber noch nicht als therapieresistent angesehen werden, weil sie in der Vergangenheit nur gelegentlich ambulant und nur unzureichend medikamentös behandelt wurde und könnte eine nachhaltige Intensivierung, gegebenenfalls auch in Form einer stationären Heilbehandlung in absehbarer Zeit eine Besserung erreichen, so ist das quantitative Leistungsvermögen nicht im rentenrechtlich relevanten Umfang gemindert. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGB VI § 43 Abs. 1 S. 2
,
SGB VI § 43 Abs. 2 S. 2
Vorinstanzen: SG Nürnberg 26.02.2007 S 17 R 196/06
I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 26.02.2007 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

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