Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Bayern, Urteil vom 07.11.2018 - 6 R 245/18
Nachzahlung von Regelaltersrente Vierjahresfrist als materielle Ausschlussfrist Erhebliches Verschulden des Leistungsträgers
1. Die Vierjahresfrist des § 44 Abs. 4 Satz 1 SGB X ist eine materielle Ausschlussfrist, die zwingend von Amts wegen zu beachten ist und nicht der Dispositionsbefugnis oder dem Ermessen der Verwaltung oder auch der Gerichte unterliegt.
2. Die Anwendung der Vierjahresfrist stellt weder eine unzulässige Rechtsausübung noch ein Verstoß gegen Treu und Glauben dar.
3. Rückwirkende Leistungen sind auch dann auf einen Zeitraum von bis zu vier Jahren vor der Rücknahme beschränkt, wenn den Leistungsträger ein erhebliches Verschulden trifft.
Normenkette:
SGB X § 44 Abs. 4 S. 1
Vorinstanzen: SG Regensburg 16.03.2018 S 3 R 615/17
Tenor
I.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Regensburg vom 16. März 2018 wird zurückgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: