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LSG Bayern, Urteil vom 28.10.2010 - 8 AS 215/10
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Aufhebung der Leistung bei einem ungenehmigtem Auslandsaufenthalt; Mitwirkungspflichten bei mangelnden Sprachkenntnissen
Die Behauptung, eine Hilfsbedürftige habe mangels ausreichender Sprachkenntnisse den Hinweis auf die Verpflichtung zur Mitteilung der Ortsabwesenheit in den Bewilligungsschreiben nicht verstanden, ist nicht glaubhaft, wenn sie im Antrag auf SGB II-Leistungen durch ihre Unterschrift bestätigt, dass sie die Belehrung in Deutsch verstanden hat und zusätzlich eine Übersetzung in ihre Muttersprache erhielt. Sie hatte dadurch positive Kenntnis von ihrer Mitteilungsverpflichtung hinsichtlich jeglicher Ortsabwesenheit. Versteht sie nachfolgende an sie gerichtete Schreiben nicht, so muss sie sich über den Inhalt Klarheit verschaffen, beispielsweise durch Bitte um ein Aufklärungs- oder Beratungsgespräch oder durch eine andere Person, die der deutschen Sprache in ausreichendem Maße mächtig ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB II § 40 Abs. 1 Nr. 1
,
SGB II § 60 Abs. 1 Nr. 2
,
SGB II § 7 Abs. 4a
,
Vorinstanzen: SG München 09.02.2010 S 45 AS 396/08
I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 9. Februar 2010 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

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