LSG Bayern, Urteil vom 09.08.2006 - 12 KA 268/04
Belegarztanerkennung für einen Anästhesisten, Führung einer eigenen anästhesistischen Fachabteilung im Krankenhaus
1. Nach den Grundsätzen der Krankenhausplanung des Freistaates Bayern übersteigt die Führung einer eigenen anästhesistischen
Fachabteilung mit speziellen Betten zur stationären Behandlung von Schmerzpatienten den Versorgungsauftrag der Krankenhäuser
der Versorgungsstufe I.
2. Es liegt nicht im freien Belieben eines Krankenhausträgers, im Bedarfsplan für andere Fachgebiete ausgewiesene Betten in
anästhesiologische Schmerztherapiebetten umzuwidmen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: BMV-Ä § 40 Abs. 1 § 40 Abs. 2 § 41 Abs. 6
,
EKV-Ä § 31 Abs. 5 § 32 Abs. 1 § 32 Abs. 2
,
KHG § 6 Abs. 1
,
KHG BY Art. 1 Abs. 1 S. 1 Art. 4 Abs. 1 Art. 4 Abs. 2 S. 1 Art. 4 Abs. 3 Art. 4 Abs. 4
,
Vorinstanzen: SG München 13.11.2003 S 21 KA 1585/01