LSG Bayern, Beschluss vom 01.09.2006 - 17 U 184/05
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im sozialgerichtlichen Verfahren
Ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird durch die Behauptung, wegen zweier kurz nacheinander erfolgten Augenoperationen
sei der Entschädigungsantrag zuerst versehentlich an den Arbeitgeber geschickt worden, nicht begründet. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Normenkette: JVEG § 1 Abs. 1 Nr. 3 § 2 Abs. 1 § 2 Abs. 2 S. 1
Vorinstanzen: SG Nürnberg 17.02.2005 S 2 U 264/00