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LSG Bayern, Beschluss vom 04.11.2013 - 2 SF 124/13
Unfallversicherung Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit Frühere Gutachten ohne Indizwirkung
1. Ein vom Sozialgericht beauftragter Sachverständige, der bereits bei einer früheren unfallversicherungsrechtlichen Klage wegen einen anderen Arbeitunfalls des identischen Klägers ein Gutachten erstellt hatte, ist deswegen allein nicht befangen.
2. Entspricht ein Gutachten den fachlichen Anforderungen und lässt keine Voreingenommenheit des Sachverständigen erkennen, ist ein Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenehit auch dann zurückzuweisen, wenn sich der Sachverständige am Ende des Gutachtens einem schon vorliegenden früheren Gutachten anschließt.
Normenkette:
SGG § 118 Abs. 1
,
ZPO § 42
,
ZPO § 406
,
ZPO § 411
Vorinstanzen: SG Würzburg 02.04.2013 S 5 SF 10/13 AB
Tenor
I.
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 2. April 2013 wird zurückgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

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