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LSG Bayern, Urteil vom 06.11.2013 - 2 U 166/10
Borreliose-Neuerkrankung keine besondere Infektionskrankheit als Listen-Berufskrankheit
1. Die Infektionskrankheit BK 3102 ("Von Tieren auf Menschen übertragbare Krankheiten") erfordert tatbestandlich eine Infektion mit von Tieren übertragbaren Krankheitserregern.
2. Der erforderliche Kausalnachweis ist jedenfalls dann nicht geführt, wenn eine jahrzehntelang fehlende medizinische Feststellung von Folgen solcher Krankheitserreger im Blutbild sowie die mangelnde Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft, bei Tierärzten und Jägern etc. dagegen sprechen, im Einzelfall bei einer hauswirtschaftlichen Tätigkeit als Köchin, unter den hygienischen Verhältnissen einer Großküche dies sogar eher auszuschließen ist.
Normenkette:
SGB VII § 9 Abs. 1
,
BKV Nr. 3102
Vorinstanzen: SG Regensburg 24.02.2010 S 7 U 184/09
Tenor
I.
Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Regensburg vom 24. Februar 2010 wird zurückgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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