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LSG Bayern, Urteil vom 06.07.2016 - 2 U 336/14
Posttraumatische Belastungsstörung als Unfallfolge International anerkannte Diagnosesysteme A-Kriterium
1. Zur Anerkennung einer psychischen Störung als Unfallfolge ist eine exakte Diagnose der Krankheit nach einem der international anerkannten Diagnosesysteme (zum Beispiel ICD-10, DSM-IV, DSM-5) unter Verwendung der dortigen Schlüssel und Bezeichnungen erforderlich, damit die Feststellung nachvollziehbar ist.
2. Die nur in einem Bruchteil einer Sekunde wahrgenommene Gefährdung des eigenen Lebens kann unter keinem Blickwinkel mit den Fällen schwerer Verletzungen und Misshandlungen verglichen werden.
3. Auch unter der Geltung des DSM-5 sind deshalb nur schwere Verkehrsunfälle geeignet, das danach erforderliche A-Kriterium zu erfüllen.
Normenkette:
Vorinstanzen: SG München 29.07.2014 S 23 U 37/13
Tenor
I.
Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 29.07.2014 wird zurückgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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