LSG Bayern, Beschluss vom 08.09.2006 - 3 U 333/04
Entschädigungsanspruch gerichtlich bestellter Sachverständiger im sozialgerichtlichen Verfahren
Auch in den Fällen, in denen gerichtlich bestellte Sachverständige Dritte mit Nebenleistungen beauftragen, gilt die Dreimonatsfrist
ab Eingang des schriftlichen Gutachtens. Hinzugezogene Dritte heben einen Direktanspruch gegen die Staatskasse. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Normenkette: JVEG § 2 Abs. 1 § 2 Abs. 2 S. 1
Vorinstanzen: SG Landshut 25.08.2004 S 13 U 135/03