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LSG Bayern, Urteil vom 25.02.2010 - 9 AL 269/06
Unzulässigkeit einer erneuten Klage nach Prozessvergleich im sozialgerichtlichen Verfahren
Ist bereits rechtskräftig festgestellt, dass durch einen wirksamen Prozessvergleich vor dem SG das Verfahren auf Zahlung von Arbeitslosengeld durch Verringerung der zwölfwöchigen Sperrzeit auf sechs Wochen beendet worden ist, so kann dieser Streitgegenstand nicht ein weiteres Mal geltend werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGG § 101
,
SGG § 105 Abs. 3
,
SGG § 141 Abs. 1
Vorinstanzen: SG München 31.05.2006 S 5 AL 1619/05
I. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 31.05.2006 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

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