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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.11.2015 - 22 R 588/13
Berücksichtigung einer zusätzlichen Belohnung im Bergbau als weiteres Arbeitsentgelt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Hypothetische Steuerpflicht
1. Die zusätzliche Belohnung im Bergbau rechnet zum tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt nach § 6 Abs. 1 Satz 1 AAÜG.
2. Sie wird auch von § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV erfasst.
3. Sie rechnet schon deswegen zu den maßgeblichen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, weil diese Einnahme einen nicht unerheblichen Teil der Einnahmen im Verhältnis zu den gesamten Einnahmen ausmacht.
4. Demgegenüber ist schon nicht ersichtlich, welcher eigenbetriebliche Zweck im Sinne einer notwendigen Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzung mit der zusätzliche Belohnung im Bergbau verbunden gewesen sein könnte.
5. Die zusätzliche Belohnung im Bergbau würde mithin als anderer Bezug im Sinne des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit rechnen und wäre danach steuerpflichtig.
Normenkette:
EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
Vorinstanzen: SG Cottbus 22.06.2013 S 5 R 21/13
Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Cottbus vom 20. Juni 2013 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander außergerichtliche Kosten auch des Berufungsverfahrens nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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