LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.04.2008 - 25 B 543/08
Zulässigkeit der Beschwerde eines ALG-Leistungsträgers gegen eine einstweilige Anordnung nach Auszahlung des streitigen Zahlbetrags
Die Beschwerde eines ALG-II-Leistungsträgers gegen eine einstweilige Anordnung ist in der Regel unbegründet, wenn er aufgrund einer vollstreckbaren
einstweiligen Anordnung eines Sozialgerichts den gesamten streitigen Zahlbetrag bereits ausgezahlt hat. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Berlin 28.02.2008 S 156 AS 4574/08 ER