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LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.02.2019 - 32 AS 1023/15
Grundsicherungsleistungen als Barleistung statt als Sachleistung Unstatthafte Berufung wegen Nichterreichen des Beschwerdewertes Klageänderung im Berufungsverfahren
1. Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird durch die Beschwer begrenzt, die von dem angefochtenen Urteil ausgeht und nur insoweit, als ein Klagebegehren mit der Berufung weiter verfolgt wird.
2. Voraussetzung für eine Klageänderung im Berufungsverfahren ist, dass die Berufung ihrerseits zulässig ist.
Normenkette:
SGG § 144 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
,
SGG § 99
Vorinstanzen: SG Berlin S 104 AS 30895/13
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 24. März 2015, S 104 AS 30895/13, wird als unzulässig verworfen.
Kosten für das Berufungsverfahren sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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