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LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 01.11.2018 - 32 AS 1416/18
Anrechnung eines Betriebs- und Heizkostenguthabens auf Leistungen für Unterkunft und Heizung Abgesenkte Leistungen für Unterkunft und Heizung Teilweise Anrechnung
1. Betriebskostenrückzahlungen mindern den Anspruch auf Arbeitslosengeld II mit dem vollen Rückzahlungsbetrag, wenn die Aufwendungen der Leistungsberechtigten für Unterkunft und Heizung durch den hier entfallenden Alg II-Anteil vollständig gedeckt waren.
2. Bei abgesenkten Leistungen für Unterkunft und Heizung mindern Betriebskostenerstattungen den Alg II-Anspruch in dem bzw. den folgenden Monat(en) nur um den Betrag, der nach ihrer Anrechnung auf die tatsächlich aufgebrachten Aufwendungen für Unterkunft und Heizung verbleibt.
Normenkette:
SGB II § 22 Abs. 3
Vorinstanzen: SG Berlin 23.05.2018 S 59 AS 12195/16
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 23. Mai 2018 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens nicht zu erstatten.

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