LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.11.2008 - 33 R 1318/08
Zugehörigkeit zum Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz, Wirksamkeit der Umwandlung eines VEB, notarielle Beurkundung
durch einen "West-Notar"
Rechtsgeschäfte, die nach DDR-Recht möglicherweise in Folge der Einschaltung einer nicht zugelassenen Urkundsperson unter
einem Formmangel leiden, sind dennoch wirksam, wenn die für das Rechtsgeschäft erforderliche Form von einem Notar aus den
alten Bundesländern oder Berlin (West) eingehalten wurde. Die Heilung ist von Amts wegen zu beachten und wirkt ex tunc. [Nicht
amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AAÜG § 1, § 5, § 8, Art. 231
,
BGBEG § 7
Vorinstanzen: SG Cottbus 08.04.2005 S 14 RA 341/04