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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.10.2018 - 3 R 47/17
Aufhebung und Erstattung von überzahlten Rentenleistungen Anrechnung von Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit Ermittlung der Hinzuverdienstgrenze Keine tatsächliche Arbeitsleistung während des Hinzuverdienstes/Rentenbezugs erforderlich Steuerrechtliche Betriebsaufgabe
1. Bei der Ermittlung der Hinzuverdienstgrenze ist zur Bestimmung des maßgeblichen Arbeitsentgeltes bzw. Arbeitseinkommen aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit oder vergleichbares Einkommen ist auf die allgemeine Begriffsbestimmung in §§ 14, 15 SGB IV abzustellen.
2. Arbeitseinkommen ist danach der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbstständigen Tätigkeit, wobei es nicht auf eine tatsächliche Arbeitsleistung während des Hinzuverdienstes/Rentenbezugs ankommt.
3. Im Rahmen einer steuerrechtlichen Betriebsaufgabe hat die Gewerbeabmeldung nur Indizfunktion; maßgebend ist die Erklärung gegenüber dem Finanzamt zur Aufgabe der freiberuflichen Tätigkeit.
Normenkette:
SGB X § 48 Abs. 1
,
SGB VI § 236a Abs. 1
, , ,
SGB IV § 15 Abs. 1 S. 1
,
EStG § 16
Vorinstanzen: SG Berlin S 23 R 6330/14
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Kosten sind für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Im Übrigen bleibt es bei der erstinstanzlichen Kostenentscheidung.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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