LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.11.2008 - 4 R 1594/05
Voraussetzungen für die Neukonkretisierung eines Nachentrichtungsbegehrens
Die Neukonkretisierung eines Nachentrichtungsbegehrens ist zum einen dann nicht mehr möglich ist, wenn die Beiträge tatsächlich
entrichtet worden sind, zum anderen aber auch dann nicht mehr, wenn der Nachentrichtungsbescheid bindend geworden ist. [Nicht
amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AnVNG Art. 2 § 49a Abs. 2
,
SozSichAbkDVbg ISR Art. 12
Vorinstanzen: SG Berlin 13.07.2005 S 4 RA 6344/01