LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.11.2008 - 4 R 67/05
Berechnung der Altersrente, Berücksichtigung über der Beitragsbemessungsgrenze der DDR liegenden Arbeitsentgelte aus seiner
Beschäftigung bei der Deutschen Reichsbahn
Es ist nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber mit seiner Stichtagsregelung in §
256a Abs.
2 SGB VI an das Inkrafttreten der Eisenbahner-Verordnung vom 28.3.1973 angeknüpft und der Zusage einer "Alten Versorgung" nur in den
Fällen Rechnung getragen hat, in denen bereits am 1.1.1974 ein ununterbrochenes 10jähriges Dienstverhältnis bei der Deutschen
Reichsbahn bestanden hat. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AAÜGÄndG 2
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Vorinstanzen: SG Berlin 08.10.2004 S 11 RA 967/03