LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.02.2009 - 5 B 625/08
Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren, Berücksichtigung von Arbeitslosengeld II als Einkommen
Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II sind als Einkommen im Sinne des §
115 Abs.
1 S. 1
ZPO zu behandeln, auch wenn sie neben der Eingliederung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Arbeit zur Sicherung des Lebensunterhalts
dienen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 22
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Vorinstanzen: SG Berlin 15.02.2008 S 109 AS 26633/07