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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.10.2013 - 18 AL 296/11
Arbeitslosengeld I Berechnung der Anspruchshöhe Bemessungsentgelt Keine Abfindungen in das Regelentgelt herein zu rechnen
Da das Bemessungsentgelt in der Arbeitslosenversicherung nach dem SGB III auf die tatsächliche regelmäßige Vergütung nach dem Arbeitsvertrag abstellt, sind einmalige Abfindungszahlungen, auch wenn sie als Zusatzvereinbarung in einer Begleitklausel zum Arbeitsvertrag mit enthalten waren, nicht bei der Ermittlung der gesetzlichen Höhe des zustehenden ALG I-Anspruches berücksichtigungsfähig.
Normenkette: ,
Vorinstanzen: SG Berlin 02.09.2011 S 70 AL 4353/10
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 2. September 2011 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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