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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.10.2018 - 1 KR 185/16
Sozialversicherungsbeitragspflicht einer Krankenhausärztin Abgrenzung selbständiger Tätigkeit von abhängiger Beschäftigung Höhe der Vergütung als Indiz für die Abgrenzung
1. Allein der Möglichkeit, nicht angestellte Ärzte einzusetzen, führt nicht dazu, dass ein Krankenhaus über die Zuordnung einer ärztlichen Tätigkeit zum Typus der abhängigen Beschäftigung beliebig entscheiden könnte ohne an die überkommenen Abgrenzungsmerkmale gebunden zu sein.
2. Die Höhe der Vergütung ist lediglich ein Indiz und nicht das entscheidende Kriterium für die Abgrenzung von Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit.
Normenkette:
SGB IV § 7 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Berlin 09.02.2016 S 208 KR 2097/13
Das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 9. Februar 2016 wird aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind im gesamten Verfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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