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LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.02.2014 - 1 KR 271/13
Kostenentscheidung im sozialgerichtlichen Verfahren bei subjektiver Klagehäufung; Sozialversicherungspflicht einer Gesellschafter-Geschäftsführerin
1. Maßgebend für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung im Sinne von § 7 Abs. 1 S. 1 SGB IV ist die Beschäftigung in nichtselbstständiger Arbeit, insbesondere als abhängiger Arbeitnehmer.
2. Das war hier im Einzelfall nach den tatsächlichen Verhältnissen - der gelebten Wirklichkeit - für die weisungsabhängig und fremdnützig tätige Gesellschafter-Geschäftsführerin zu bejahen.
3. Bei der einheitlich zu treffenden Kostenentscheidung ist im Falle bloß subjektiver Klagehäufung und bei einheitlichem Streitgegenstand das Verfahren für beide gerichtskostenfrei, wenn nur einer der Kläger zu den in § 183 SGG genannten Personen gehört.
Normenkette:
GmbHG § 46 Nr. 6
,
SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1
, ,
SGB IV § 7a
,
SGG § 193
Vorinstanzen: SG Berlin 15.08.2013 S 28 KR 1821/12
Die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 15. August 2013 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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