LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.11.2008 - 31 U 360/08
Bewertung der Minderung der Erwerbsfähigkeit bei Lärmschwerhörigkeit
Die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bezeichnet den durch die körperlichen, seelischen und geistigen Folgen des Versicherungsfalles
bedingten Verlust an Erwerbsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens. Steht die unfallbedingte Leistungseinbuße
fest, so ist zu bewerten, wie sie sich im allgemeinen Erwerbsleben auswirkt. Dabei sind die medizinischen und sonstigen Erfahrungssätze
ebenso zu beachten wie die Gesamtumstände des Einzelfalles. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: BKVO Nr. 2301
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Vorinstanzen: SG Berlin 15.12.2006 S 67 U 497/05