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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.10.2020 - 3 U 134/19
Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall Eigenwirtschaftliche Handlungstendenz Unterbrechung des Arbeitsweges aus eigenwirtschaftlichen Gründen Fehlender innerer Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit
Bei einer Unterbrechung des Arbeitsweges aus eigenwirtschaftlichen Gründen entfällt der innere Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit und damit der Versicherungsschutz, unabhängig davon, ob der versicherte Weg endgültig verlassen wird, oder ob der Versicherte beabsichtigt, nach der privaten Verrichtung wieder auf den ursprünglichen Weg zurückzukehren.
Normenkette: , , ,
SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Berlin 16.05.2019 S 25 U 298/17
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 16. Mai 2019 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Beteiligten haben einander in beiden Instanzen keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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