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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.02.2019 - 7 KA 54/15
Widerruf einer Genehmigung für die Abrechnung und Durchführung von Leistungen der spezialisierten Versorgung von Patienten mit HIV-Infektionen/Aidserkrankungen Erforderliche Patientenanzahl Rechtmäßigkeit der Qualitätssicherungsvereinbarung HIV/Aids Nachweis der praktischen Erfahrung des Vertragsarztes
1. Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Qualitätssicherungsvereinbarung HIV/Aids bestehen nicht.
2. § 10 QSV HIV/Aids verstößt nicht gegen Verfassungsrecht.
3. Die QSV HIV/Aids ist bezogen auf das ihr zugrunde liegende Gemeinwohlziel nicht grundsätzlich ungeeignet, eindeutig nicht erforderlich oder erkennbar unangemessen oder unzumutbar.
4. Der geforderte Nachweis von durchschnittlich 25 betreuten HIV/Aids-Patienten pro Quartal ist geeignet, die fachliche Eignung des Vertragsarztes im Sinne der praktischen Erfahrung nachzuweisen.
Normenkette:
QSV HIV/Aids § 10 Abs. 3
,
QSV HIV/Aids § 10 Abs. 4
,
QSV HIV/Aids § 2 Abs. 3
Vorinstanzen: SG Berlin S 22 KA 414/13
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 7. Oktober 2015 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese jeweils selbst tragen. Die Revision wird nicht zugelassen.

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