LSG Chemnitz, Beschluss vom 28.04.2008 - 3 AS 110/08
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren gegen Absenkung
und Wegfall der Regelleistung
Mit der Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruches oder der Klage nach §
86b Abs.
1 Satz 1 Nr.
2 SGG ist vorläufiger gerichtlicher Rechtsschutz gegen einen Sanktionsbescheid nach §
31 SGB II zu gewähren, mit dem eine bewilligte Leistung abgesenkt worden ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB X § 35 Abs. 1 S. 3
,
SGB II § 31 Abs. 6 S. 3 § 39 Nr. 1 § 40 Abs. 1 S. 1
,
Vorinstanzen: SG Leipzig 01.02.2008 S 17 AS 3705/07 ER