LSG Chemnitz, Beschluss vom 22.08.2007 - 3 AS 114/06
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Erstattung der Kosten für Ausweispapiere
Die Kosten für die Beschaffung eines Personalausweises und eines Reisepasses einschließlich der Kosten für Passfotos werden
von der Regelleistung nach § 20 Abs. 1 SGB II umfasst. Es besteht kein Anspruch auf eine einmalige Beihilfe nach dem SGB II.
[Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 20 Abs. 1 § 23 Abs. 1 S. 1 § 23 Abs. 3 § 3 Abs. 3
Vorinstanzen: SG Leipzig 29.08.2006 S 16 AS 114/06 NZB