LSG Chemnitz, Urteil vom 24.04.2007 - 4 R 291/06
Zugehörigkeit eines Fachingenieurs für sozialistische Betriebswirtschaft in der Landwirtschaft zur zusätzlichen Altersversorgung
der technischen Intelligenz
Ein Fachingenieur für sozialistische Betriebswirtschaft, der berechtigt ist den akademischen Grad "Diplom-Landwirt" zu führen
und nach postgradualer Ausbildung an einer Hochschule für Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften durch staatlichen
Akt die Berechtigung erlangt hatte, die Berufsbezeichnung "Fachingenieur für sozialistische Betriebswirtschaft in der Landwirtschaft"
zu führen, erfüllt nicht die persönliche Voraussetzung für einen fiktiven Anspruch auf Einbeziehung in die Altersversorgung
der technischen Intelligenz. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AAÜG § 1 Abs. 1 S. 1 § 1 Abs. 1 S. 2 § 5 Abs. 1 § 8, Anl. 1 Nr. 1
,
IngV § 1 Abs. 1 § 1 Abs. 2
,
ZAVtIV § 1
,
ZAVtIVDBest 2 § 1 Abs. 1 S. 1 § 1 Abs. 2
Vorinstanzen: SG Leipzig 14.03.2006 S 3 RA 886/03 ZV